Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grund Entgegennahmebau
D05000807• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Staatlich anerkannte Sachverständige für den Erd- und Grundbau unterstützen die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus, indem sie 1. die Baugrundverformungen und ihre Wirkung auf bauliche Anlagen (Boden-Bauwerk-Wechselwirkung), 2. die Sicherheit der Gründung von baulichen Anlagen, 3. die getroffenen Annahmen und 4. die bodenmechanischen Kenngrößen prüfen und dem/r staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit bescheinigen.
Handlungsgrundlage
- § 1 SV-VO
Formularangaben
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grund Entgegennahmebau
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief für das FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99012051261000 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Entgegennahme"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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