Verträge der Wasserwirtschaft Änderung
D05000809• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für Änderungen; d.h. wenn Ihr Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- oder Verbundvertrag der Wasserwirtschaft nachträglich geändert wurde, müssen Sie dies der zuständigen Kartellbehörde ebenfalls anmelden. Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher.
Handlungsgrundlage
- § 31 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); § 31a Abs.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050117011000 "Verträge der Wasserwirtschaft Änderung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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