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Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen

D05000823 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen freien reglementierten Beruf, zu dessen Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen. Zu den freien reglementierten Berufen zählen der ärztliche Beruf, der zahnärztliche Beruf, der tierärztliche Beruf, Apotheker*innen, sowie Psychotherapeut*innen.

Handlungsgrundlage


  • § 10b Abs. 2 Bundesärzteordnung (BÄO); § 11a Abs. 2 Bundesapothekenordnung (BApO); § 13a Abs. 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG); § 17 Abs. 2 & 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018148261000 "Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen Bestätigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden