Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen
D05000824• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen freien reglementierten Beruf, zu dessen Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen. Zudem sind Sie als Dienstleister*in verpflichtet, wesentliche Änderungen von sich aus gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.
Handlungsgrundlage
- § 10b Abs. 2 Bundesärzteordnung (BÄO); § 11a Abs. 2 Bundesapothekenordnung (BApO); § 13a Abs. 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG); § 17 Abs. 2 & 5 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Formularangaben
Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018150261000 " Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen Bestätigung"
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Versionshinweis
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