Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen
D05000825• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen freien reglementierten Beruf, zu dessen Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, haben Sie dies alle zwölf Monate nach der erstmaligen Anzeige bei der zuständigen Stelle wiederholt anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 10b Abs. 2 Bundesärzteordnung (BÄO); § 11a Abs. 2 Bundesapothekenordnung (BApO); § 13a Abs. 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG); § 17 Abs. 2 & 4 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Formularangaben
Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018149261000 "Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in freien reglementierten Berufen Bestätigung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden