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Prüfungsberichte von Baubetreuern und Bauträgern Entgegennahme

D05000833 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach der Makler- und Bauträgerverordnung haben Sie als Bauträger und/oder Baubetreuer die Pflicht, jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer bzw. eine geeignete Prüferin die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ergebenden Verpflichtungen überprüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln. Sofern Sie sich als Bauträger und/oder Baubetreuer in einem Berichtszeitraum nicht einschlägig betätigt haben, sind Sie verpflichtet, anstelle des Prüfungsberichts eine Negativerklärung unaufgefordert bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Negativerklärung können Sie selbst abgeben, die Einschaltung eines Prüfers ist nicht erforderlich.

Handlungsgrundlage


  • § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV); § 34c Abs.1 Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Prüfungsberichte von Baubetreuern und Bauträgern Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050154261000 "Prüfungsberichte von Baubetreuern und Bauträgern Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden