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Reisegewerbe Erlaubnis

D05000836 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

Handlungsgrundlage


  • § 55 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Reisegewerbe Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 9905002300500 "Reisegewerbe Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden