Reisegewerbe Erlaubnis
D05000836• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.
Handlungsgrundlage
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 9905002300500 "Reisegewerbe Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden