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Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

D05000844 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind (Artikel 7-10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009). Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten existiert eine Zulassungspflicht. Wenn Sie bestimmte Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie zuvor eine Zulassung der zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050197001000 "Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden