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Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

D05000847 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Handlungsgrundlage


  • Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Anhang XVI Abschnitt 10 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat - Genehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050198006000 "Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden