Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
D05000847• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Handlungsgrundlage
- Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Anhang XVI Abschnitt 10 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Formularangaben
Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat - Genehmigung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050198006000 "Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung"
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