Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

D05000861 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, in Stand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen möchten, benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat nach § 6 ChemKlimaschutzV. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen, als Unternehmen, welches entsprechende Anlagen/Anwendungen installiert, wartet oder instand hält, auf Antrag erteilt. Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen können, dass Sie über ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.

Handlungsgrundlage


  • § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV); Verordnung (EU) Nummer 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 842/2006; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99031009030000 "Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden