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Registrierung Unternehmen für die Behandlung von Holz Entgegennahme

D05000895 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Unternehmer, die im Sinne des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) Holz für Verpackungen entsprechend ISPM 15 behandeln wollen, gilt nach der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) eine Registrierungspflicht.

Handlungsgrundlage


  • Art. 65 Absatz 1 Unterabsatz 1 lit. d) Verordnung (EU) 2016/2031; Art. 66 Verordnung (EU) 2016/2031

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Registrierung Unternehmen für die Behandlung von Holz Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99093046261000 "Registrierung Unternehmen für die Behandlung von Holz Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden