Anbringung von Markierung (ISMP15) für Verpackungsmaterial aus Holz Ermächtigung
D05000896• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Unternehmer, die Markierungen gemäß ISPM 15 an Verpackungsmaterial aus Holz anbringen wollen, benötigen hierfür eine Ermächtigung durch die zuständige Behörde. Zudem müssen sie von der zuständigen Behörde registriert werden. Die ISPM 15 Markierung zeigt an, dass das Holz der Verpackung entsprechend der Richtlinien behandelt wurde. Registrierte Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15 überprüft.
Handlungsgrundlage
- Art. 65, 66, 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung); Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV 1989)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99093051099000 "Anbringung von Markierung (ISMP15) für Verpackungsmaterial aus Holz Ermächtigung"
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