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Anbringung von Markierung (ISMP15) für Verpackungsmaterial aus Holz Ermächtigung

D05000896 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Unternehmer, die Markierungen gemäß ISPM 15 an Verpackungsmaterial aus Holz anbringen wollen, benötigen hierfür eine Ermächtigung durch die zuständige Behörde. Zudem müssen sie von der zuständigen Behörde registriert werden. Die ISPM 15 Markierung zeigt an, dass das Holz der Verpackung entsprechend der Richtlinien behandelt wurde. Registrierte Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15 überprüft.

Handlungsgrundlage


  • Art. 65, 66, 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung); Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV 1989)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anbringung von Markierung (ISMP15) für Verpackungsmaterial aus Holz Ermächtigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99093051099000 "Anbringung von Markierung (ISMP15) für Verpackungsmaterial aus Holz Ermächtigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden