Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

D05000914 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

Handlungsgrundlage


  • § 13a GewO; § 13b GewO; § 13c GewO; § 5 FinVermV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050094169000 "Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden