Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
D05000914• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.
Handlungsgrundlage
- § 13a GewO; § 13b GewO; § 13c GewO; § 5 FinVermV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050094169000 "Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige"
Stichwörter
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Versionshinweis
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