Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Kauffrau/Kaufmann Büromanagement Feststellung
D05000916• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für ausländische Fachkräfte, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten, ist die Anerkennung notwendig. Für diese Anerkennung ist ein Antrag auf zu stellen, um die Gleichwertigkeit zu prüfen.
Handlungsgrundlage
- § 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG) (zuletzt geändert: 16.08.2023); §§ 4 und 5 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (zuletzt geändert: 16.08.2023)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde im Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen Feststellung (99150051037000).
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Versionshinweis
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