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Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Kauffrau/Kaufmann Büromanagement Feststellung

D05000916 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für ausländische Fachkräfte, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten, ist die Anerkennung notwendig. Für diese Anerkennung ist ein Antrag auf zu stellen, um die Gleichwertigkeit zu prüfen.

Handlungsgrundlage


  • § 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG) (zuletzt geändert: 16.08.2023); §§ 4 und 5 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (zuletzt geändert: 16.08.2023)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde im Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen Feststellung (99150051037000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden