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Gründungsstipendium NRW Bewilligung

D05000921 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Das Land gewährt auf Antrag nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 303) in der jeweils geltenden Fassung ein Gründerstipendium. NRW zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Ziel der Förderung ist es, Gründende mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen. Die Förderung soll Gründende dabei helfen, ihre Geschäftsidee in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen.

Handlungsgrundlage


  • SGV NRW LHO §23 SGV NRW LHO §44 Gewerbeordnung §14

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gründungsstipendium NRW Bewilligung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99132024017000 "Gründungsstipendium Bewilligung".

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden