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Antrag Erzeugergemeinschaft als Vereinigung Anerkennung

D05000925 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Agrarbereich können auf Antrag anerkannt werden. Eine Erzeugerorganisation ist auf ihren Antrag hin anzuerkennen, wenn sie 1. die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen des § 4 und 2. die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, die jeweils für die antragstellende Vereinigung der Erzeugerorganisation nach dem Unionsrecht, dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz und dieser Verordnung für bestimmte Erzeugerorganisationen oder bestimmte Erzeugnisbereiche gelten, erfüllt. Für jeden Erzeugnisbereich, in dem eine Vereinigung der Erzeugerorganisation tätig ist, bedarf es einer gesonderten Anerkennung.

Handlungsgrundlage


  • § 4 Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG); Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordnung (AgrarOLkV); Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Erzeugergemeinschaft Anerkennung als Vereinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Erzeugergemeinschaft Anerkennung als Vereinigung (Leika: 99078012016001)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden