Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen Erteilung
D05000926• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Erheblich gefährdeten Hoheitsträgern, denen an Stelle einer Waffenbesitzkarte eine Bescheinigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen erteilt werden soll (§ 55 Absatz 2 Satz 1 WaffG), stellt die zuständige Behörde eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte aus.
Handlungsgrundlage
- § 55 Abs. 2 S. 1 WaffG
Formularangaben
Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen Erteilung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089135001000 "Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen Erteilung"
Stichwörter
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