FIM Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr
D05000930• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches oder Ähnliches verwendet werden. Die Wassermengen können durch geeichte Gartenwasserzähler ermittelt werden.
Handlungsgrundlage
- - § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) - §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) - §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) - §§ 64 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) - Abwassersatzung der jeweiligen Kommune
Formularangaben
Technische Beschreibung
99129038149000 Schmutzwassergebühren Ermäßigung Grundsätzlich richtet sich die Schmutzwassergebühr nach der Frischwassermenge. Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und eigenen Wasserversorgungsanlagen (Brunnen) zugeführten Wassermengen abzüglich der auf dem Grundstück als verbraucht nachgewiesenen Wassermengen (z.B. Gartenbewässerung). Die dem Grundstück aus eigenen An-lagen zugeführten und die als Abzug geltend gemachten Wassermengen sind glaubhaft zu machen. Dazu ist der Einbau von geeichten oder durch staatlich anerkannte Prüfstellen beglaubigten Messeinrichtungen (Wasserzählern) auf Kosten der oder des Gebührenpflichtigen erforderlich. Die Ablesung der Zähler hat jährlich zum Jahresende zu erfolgen. Die Messergebnisse müssen kommunal abhängig und schriftlich bei der zuständigen Kommune eingegangen sein. Um Ihre Schmutzwassergebühr zu ermäßigen, können Sie die auf Ihrem Grundstück verbrauchten Wassermengen für z.B. Gartenbewässerung, Ihre Kommune melden. Dazu müssen Sie ihren Wasserzähler ablesen, bzw. den Zählerstand durch ein Lichtbild nachweisen.
Stichwörter
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Versionshinweis
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