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Antrag auf Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung

D05000935 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Nutzung (Bebauung) eines Grundstücks ist in der Regel der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erforderlich. Der Anschluss an das Trinkwassernetz erfolgt üblicherweise über den örtlichen Wasserversorger (Wasserwerke, Stadtwerke, Wasserversorger, Zweckverbände, etc.). Insbesondere im ländlichen Bereich gibt es daneben auch die Eigenversorgung über eigene Trinkwasserbrunnen.

Handlungsgrundlage


  • Baugesetzbuch (BauGB) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leika Schlüssel 99129012168000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden