Antrag auf Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung
D05000935• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Nutzung (Bebauung) eines Grundstücks ist in der Regel der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erforderlich. Der Anschluss an das Trinkwassernetz erfolgt üblicherweise über den örtlichen Wasserversorger (Wasserwerke, Stadtwerke, Wasserversorger, Zweckverbände, etc.). Insbesondere im ländlichen Bereich gibt es daneben auch die Eigenversorgung über eigene Trinkwasserbrunnen.
Handlungsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika Schlüssel 99129012168000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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