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Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

D05000954 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Erlaubniserteilung als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Berechtigung, Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen zu vermitteln und zu solchen zu beraten. Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Die zuständige Behörde für die Erlaubniserteilung richtet sich nach dem Bundesland.

Handlungsgrundlage


  • § 34i Gewerbeordnung (GewO) § 34j Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) § 11a Abs. 3b GewO Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis beantragen, um als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Schlüssel: 99050110001000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden