Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Honorar- Finanzanlagenberatern Entgegennahme
D05000955• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen. Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden. Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine schriftliche Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung).
Handlungsgrundlage
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34f.html bzw. § 34 h Gewerbeordnung (GewO) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html; § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/__24.html
Formularangaben
Jährlichen Prüfbericht oder Negativerklärung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater einreichen
Technische Beschreibung
LeiKa-Schlüssel: 99050153261000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden