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Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Honorar- Finanzanlagenberatern Entgegennahme

D05000955 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen. Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden. Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine schriftliche Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung).

Handlungsgrundlage


  • § 34 f Gewerbeordnung (GewO) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34f.html bzw. § 34 h Gewerbeordnung (GewO) https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html; § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) https://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/__24.html

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Jährlichen Prüfbericht oder Negativerklärung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater einreichen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa-Schlüssel: 99050153261000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden