Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen bzw. Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater im vereinfachten Verfahren beantragen
D05000958• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.
Handlungsgrundlage
- § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) § 156 Gewerbeordnung Versicherungsvermitlterverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Formularangaben
Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen - Regelverfahren und vereinfachtes Verfahren
Technische Beschreibung
Leika-Schlüssel: 99050034001000 und 99050034001001
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden