Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen bzw. Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater im vereinfachten Verfahren beantragen

D05000958 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.

Handlungsgrundlage


  • § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) § 156 Gewerbeordnung Versicherungsvermitlterverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen - Regelverfahren und vereinfachtes Verfahren

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leika-Schlüssel: 99050034001000 und 99050034001001

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden