Mitteilung - Info über Risiken Gesundheit und Umwelt (Gentechnische Anlagen)
D05000961• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Gentechnische Arbeiten unterliegen strengen Sicherheitsstandards. Diese sollen sicherstellen, dass die verwendeten Organismen nicht in Kontakt mit Menschen oder der Umwelt kommen. Die Arbeiten werden je nach Risiko für die Gesundheit und Umwelt in vier Sicherheitsstufen eingeteilt: Sicherheitsstufe 1: kein Risiko Sicherheitsstufe 2: geringes Risiko Sicherheitsstufe 3: mäßiges Risiko Sicherheitsstufe 4: hohes Risiko Gentechnische Arbeiten und Anlagen müssen Sie je nach Sicherheitsstufe der zuständigen Stelle anzeigen, bei der zuständigen Stelle anmelden oder von ihr genehmigen lassen. Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 müssen Sie aufzeichnen. Sie können gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 oder 3 in einer anderen Anlage dieser Sicherheitsstufe, die Sie ebenfalls betreiben, durchführen. Dies müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen.
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 5 GenTG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99045006261001 "Mitteilung über neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt Entgegennahme Mitteilung über neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei der Genehmigungsbehörde" und 99045006261002 "Mitteilung über neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt Entgegennahme Mitteilung über neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei der Überwachungsbehörde"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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