Mitteilung - Einstellung des Betriebs (Gentechnische Anlagen)
D05000963• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie die Stilllegung einer gentechnischen Anlage der zuständigen Stelle mitteilen.
Handlungsgrundlage
- § 21 Abs. 1b GenTG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99045004261001 "Mitteilung zum Betrieb gentechnischer Anlagen Entgegennahme Einstellung des Betriebs"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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