Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung
D05000970• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie die Aufnahme eines Betriebes zur Haltung von Legehennen beabsichtigenn, müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie erhalten dann eine Kennnummer für Ihren Betrieb.
Handlungsgrundlage
- § 4 LegRegG, RL 2002/4/EG zur Registrierung von Legehennenbetrieben
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110027101000 "Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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