Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige über Änderungen am Versicherungsstatus von Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme

D05000971 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung von bei Ihnen versicherten Wohnimmobilienverwaltern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden. - Anzeige als Versicherungsunternehmen über eine Änderung am Versicherungsschutz von Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme - Versicherungsunternehmen müssen Änderungen am Status der Berufshaftpflichtversicherung von bei ihnen versicherten Wohnimmobilienverwaltern bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden - Dies ist insbesondere bei Nichtzustandekommen, Beendigung eines Vertrages oder bei dem Ausscheiden aus einem Gruppenversicherungsvertrag der Fall - Zuständig: Die für die Erlaubniserteilung nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nummer 4 GewO zuständige Behörde

Handlungsgrundlage


  • § 34c Abs. 2 Nummer 3 Gewerbeordnung (GewO): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html, § 15a Abs. 2 und 3 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__15a.html; § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__117.html

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Als Versicherungsunternehmen Beendigung oder Änderung an der Berufshaftpflichtversicherung von Wohnimmobilienverwaltern melden

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa: 99050164261000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden