Anzeige über Änderungen am Versicherungsstatus von Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme
D05000971• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Als Versicherungsunternehmen müssen Sie die Beendigung oder Änderungen der Berufshaftpflichtversicherung von bei Ihnen versicherten Wohnimmobilienverwaltern unverzüglich der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden. - Anzeige als Versicherungsunternehmen über eine Änderung am Versicherungsschutz von Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme - Versicherungsunternehmen müssen Änderungen am Status der Berufshaftpflichtversicherung von bei ihnen versicherten Wohnimmobilienverwaltern bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde melden - Dies ist insbesondere bei Nichtzustandekommen, Beendigung eines Vertrages oder bei dem Ausscheiden aus einem Gruppenversicherungsvertrag der Fall - Zuständig: Die für die Erlaubniserteilung nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nummer 4 GewO zuständige Behörde
Handlungsgrundlage
- § 34c Abs. 2 Nummer 3 Gewerbeordnung (GewO): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html, § 15a Abs. 2 und 3 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__15a.html; § 117 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__117.html
Formularangaben
Als Versicherungsunternehmen Beendigung oder Änderung an der Berufshaftpflichtversicherung von Wohnimmobilienverwaltern melden
Technische Beschreibung
LeiKa: 99050164261000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden