Prüfungsberichte von Bauträgern und Baubetreuern Entgegennahme
D05000972• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Als Bauträger und/oder Baubetreuer müssen Sie jährlich einen Prüfungsbericht oder alternativ eine sogenannte Negativerklärung bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. - Entgegennahme und Prüfung von Prüfungsberichten von Baubetreuern und Bauträgern - Baubetreuer und Bauträger müssen jährlich eine Prüfung der Einhaltung ihrer Pflichten von unabhängiger Seite durchführen lassen - Der Bericht muss der Aufsichtsbehörde jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zugesandt werden - Wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde, dann muss stattdessen eine Erklärung hierüber eingereicht werden (sog. Negativerklärung)
Handlungsgrundlage
- § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html); § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__16.html)
Formularangaben
Verpflichtenden jährlichen Prüfungsbericht als Bauträger und/oder Baubetreuer einreichen
Technische Beschreibung
LeiKa: 99050154261000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden