Erlaubnisverzicht Entgegennahme (OZG)
D05000974• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsvermittler oder -berater, Immobiliardarlehensvermittler, Finanzanlagenvermitter oder Honorar-Finanzanlagenberater verzichte ich (teilweise) auf die Gewerbeerlaubnis oder auf die Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler. - Erlaubnisverzicht Entgegennahme - Erlaubnis(teil-)verzicht - Selbständig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsvermittler oder -berater, Immobiliardarlehensvermittler, Finanzanlagenvermitter oder - Honorar-Finanzanlagenberater können durch eine entsprechende Erklärung auf ihre Gewerbe-erlaubnis ganz oder teilweise verzichten - Zuständig für die Entgegenahme der Erklärung: Erlaubnisbehörde
Handlungsgrundlage
- § 34h Gewerbeordnung (GewO) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html) §34i Gewerbeordnung (GewO) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34i.html) § 34c GewO: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern der deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) § 34d GewO: IHK-Zuständigkeitsfinder §§ 34f, 34h GewO: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern der deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) §§ 34i GewO: Übersicht über die zuständigen Behörden nach Bundesländern der deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa: 99050xxx261000 (Endgültiger Schlüssel wird noch vergeben)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden