Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln – Anmeldung
D05000975• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen. - Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Anmeldung - Prüfung kann bei der zuständigen IHK absolviert werden - Anmeldung erfolgt bei der IHK, schriftlich oder online - Unterschiedliche Gebühr je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK
Handlungsgrundlage
- § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) (https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__50.html); §§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (http://www.gesetze-im-internet.de/amsachkv/index.html#BJNR007530978BJNE000600311)
Formularangaben
Bescheinigung über die Sachkenntnis für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln erwerben
Technische Beschreibung
LeiKa: 99005010104000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden