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Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln – Anmeldung

D05000975 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen. - Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Anmeldung - Prüfung kann bei der zuständigen IHK absolviert werden - Anmeldung erfolgt bei der IHK, schriftlich oder online - Unterschiedliche Gebühr je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK

Handlungsgrundlage


  • § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) (https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__50.html); §§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (http://www.gesetze-im-internet.de/amsachkv/index.html#BJNR007530978BJNE000600311)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung über die Sachkenntnis für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln erwerben

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa: 99005010104000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden