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Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe – Anmeldung

D05000978 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn Sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird in einigen Bundesländern erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Unterrichtung für Gaststättengewerbe Anmeldung Lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis Notwendig nur bei geplantem Alkoholausschank Voraussetzung für Gaststättenerlaubnis Vermittlung der Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften Freistellung bei Ausbildung und Prüfung in der Gastronomie Dauer der Unterrichtung ca. 4-5 Stunden Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet Unterrichtung in deutscher Sprache Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)

Handlungsgrundlage


  • Gaststättengesetz § 4 Absatz 1 Nr. 4

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unterrichtung für Gastwirte

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


LeiKa: 99025001104000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden