Unterrichtungsnachweis für Gaststättengewerbe – Anmeldung
D05000978• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn Sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird in einigen Bundesländern erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können. Unterrichtung für Gaststättengewerbe Anmeldung Lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis Notwendig nur bei geplantem Alkoholausschank Voraussetzung für Gaststättenerlaubnis Vermittlung der Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften Freistellung bei Ausbildung und Prüfung in der Gastronomie Dauer der Unterrichtung ca. 4-5 Stunden Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet Unterrichtung in deutscher Sprache Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)
Handlungsgrundlage
- Gaststättengesetz § 4 Absatz 1 Nr. 4
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa: 99025001104000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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