Erstantrag Fahrerkarte
D06000005• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Fahrerkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die einem bestimmten Fahrer von den Behörden eines Mitgliedsstaats ausgestellt wird, den Fahrer ausweist und die Speicherung von Tätigkeitsdaten des Fahrers ermöglicht. Es ist ein digitales Kontrollgerät zur Messung von u.a. Lenk- und Ruhezeiten. Sie besitzt eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren mit Tag der Personalisierung.
Handlungsgrundlage
- § 4 Absatz 1 Nr. 1 Buchst. a oder b FPersV, § 5 Absatz 1 und 2 FPersV, Art. 26 Absatz 1 VO (EU) Nr. 165/2014: Antragberechtigt sind Personen, die über eine Fahrerlaubnis verfügen und die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. (Nachweise siehe Beschreibung) § 4a FPersG Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten werden auf Antrag erteilt. Anträge sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (kostenloser Download einer Liste ist unter http://www.kba.de möglich) zu richten. Erfolgt der Antrag elektronisch oder per Post, so ist eine Kopie der nach den § 5 (Fahrerkarte) FPersV jeweils erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Formularangaben
Technische Beschreibung
Folgende Angaben bzw. Nachweise sind zu erbringen: • Angaben zur Muttersprache; • Fahrerlaubnis gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 Buchst. a oder b FPersV; • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift; • Nachweise über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt (Abschnitt 1.2.4); • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto). Anlage 8 der Passverordnung findet entsprechende Anwendung. • Bei der Antragstellung ist die Identität des Antragstellers durch Unterschrift zu bestätigen.
Stichwörter
nicht vorhanden
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