Erstantrag Werkstattkarte
D06000006• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
„Werkstattkarte“ ist eine Fahrtenschreiberkarte, die die Behörden eines Mitgliedsstaats benannten Mitarbeitern eines von diesem Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrtenschreiberherstellers, Einbaubetriebs, Fahrzeugherstellers oder einer von ihm zugelassenen Werkstatt ausstellen, den Karteninhaber ausweist und das Prüfen, Kalibrieren und Aktivieren von Fahrtenschreibern und/oder das Herunterladen der Daten von diesen ermöglicht; => Gültigkeitsdauer 1 Jahr mit Tag der Personalisierung
Handlungsgrundlage
- § 4 Absatz 1 Nr. 2, § 7 FPersV Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller. § 4a FPersG Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten werden auf Antrag erteilt. Anträge sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (kostenloser Download einer Liste ist unter http://www.kba.de möglich) zu richten. Erfolgt der Antrag elektronisch oder per Post, so ist eine Kopie der nach den § 7 (Werkstattkarte) FPersV jeweils erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Formularangaben
Technische Beschreibung
Folgende Angaben bzw. Nachweise sind zu erbringen (§ 7 Absatz 1 und 2 FPersV): • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers; • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen; • Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft; • Muttersprache der Fachkraft; • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO; • Schulungsnachweis der Fachkraft entsprechend der Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungs-richtlinie; • Nachweis über das Arbeitsverhältnis.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3