Antrag auf Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" als Hochschulzugangsqualifikation
D06000008• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Anerkennung IB-Diplom als Hochschulzugangsqualifikation betrifft alle Personen, die in Hessen ihren ersten Wohnsitz haben ODER an einer privaten Hochschule studieren wollen, deren Sitz (nicht Studienort) in Hessen ist und hierzu eine Bestätigung ihrer Hochschulzugangsberechtigung benötigen. Der Zugang ist mittels IB-Diplom als höchstem Bildungsabschluss zu allen Studiengängen an allen Hochschulen möglich.
Handlungsgrundlage
- - Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 in der Fassung vom 07.03.2019) https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ZAB/Hochschulzugang_Beschluesse_der_KMK/IB_Diploma_15.pdf - § 54 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 18.12.2017 (GVBl. S. 482) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2010V5P54
Formularangaben
Beantragung der Anerkennung von Diplomen des International Baccalaureate (IB) als Hochschulzugangsqualifikation
Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Deutschland studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsqualifikation stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen eine in Deutschland gültige Bescheinigung ausgestellt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3