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Mitteilung über die Eröffnung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins

D06000013 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins darf ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie und der Beratungsstellenleiter nach Überprüfung bestimmter Voraussetzungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen sind. Mit dieser Mitteilung wird die Eintragung in das Verzeichnis beantragt.

Handlungsgrundlage


  • Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 4 Nummer 11, § 23, § 26, § 27, § 30, § 56; Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV) § 4-8

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung über die Eröffnung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Mitteilung über die Eröffnung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins (§ 23 StBerG und §§ 4a, 4b, 5 DVLStHV) Der Dokumentensteckbrief bündelt zudem die drei Verrichtungen im hessischen Referenzdatenschema. In diesem wird sowohl die Eröffnung, Änderung als auch Schließung einer Beratungsstelle bearbeitet.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3