Führerschein
D06000026• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten.
Handlungsgrundlage
- Führerschein: Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) FeV Die äußeren Merkmale der Karte für das EG-Führerscheinmuster entsprechen den ISO-Normen 7810 und 7816-1. Die Verfahren, mit denen die Merkmale der Führerscheine auf Übereinstimmung mit den internationalen Normengeprüft werden, entsprechen der ISO-Norm 10373.
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Vorderseite des Führerscheins muss die folgenden Bezeichnungen aufweisen: a) Die Bezeichnung „FÜHRERSCHEIN“ sowie deren Wiederholung in den Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Unterdruck auf dem Führerschein. b) Die Aufschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ sowie das Zeichen der Europäischen Union (zwölf goldene Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3