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Führerschein

D06000026 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten.

Handlungsgrundlage


  • Führerschein: Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) FeV Die äußeren Merkmale der Karte für das EG-Führerscheinmuster entsprechen den ISO-Normen 7810 und 7816-1. Die Verfahren, mit denen die Merkmale der Führerscheine auf Übereinstimmung mit den internationalen Normengeprüft werden, entsprechen der ISO-Norm 10373.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Führerschein

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Die Vorderseite des Führerscheins muss die folgenden Bezeichnungen aufweisen: a) Die Bezeichnung „FÜHRERSCHEIN“ sowie deren Wiederholung in den Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Unterdruck auf dem Führerschein. b) Die Aufschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ sowie das Zeichen der Europäischen Union (zwölf goldene Sterne in einem blauen Rechteck), in welches das Nationalitätszeichen D eingefügt ist.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3