Anzeige von Anlagen nach § 3 Abs. 3 NiSV
D06000028• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Vor der Inbetriebnahme sind die in der NiSV genannten Anlagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 3 Abs. 3 NiSV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Zwei Wochen vor Inbetriebnahme sind die von der NiSV aufgezählten Anlagen bei der Behörde anzuzeigen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3