Antrag Führerschein Ausstellung
D06000029• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Eine Ausstellung (außgenommen der Ersterteilung) erfolgt bei einer Erneuerung eines abgelaufenenen Führerscheins, einer Umstellung eines Führerscheins alten Rechts, einer Beantragung eines internationalen Führerscheins, eines Rücktausches eines ausländischen Führerscheins oder bei einer Ersatzausfertigung.
Handlungsgrundlage
- §§ 6, 23, 30a, 25 FeV und §§ 2 (1), 5 StVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3