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Auskunft über die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen

D06000031 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Seit 2004 dürfen in Hessen ausländische Grade und Titel nach Maßgabe des Hochschulgesetzes Gesetzes genehmigungsfrei geführt werden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erteilt Auskünfte bezüglich der Führung ausländischer akademischer Grade und Titel. Möglicherweise wird eine schriftliche Auskunft über die Führung des Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen benötigt, zum Beispiel zur Vorlage bei Einwohnermelde- und Standesämtern, Berufskammern und Berufsverbänden.

Handlungsgrundlage


  • § 22 Hessisches Hochschulgesetz (HHG), KMK-Beschluss vom 21.09.2001 in der Fassung vom 15.05.2008, Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auskunft über die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3