Auskunft über die Führung ausländischer Grade, Titel oder Tätigkeitsbezeichnungen
D06000031• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Seit 2004 dürfen in Hessen ausländische Grade und Titel nach Maßgabe des Hochschulgesetzes Gesetzes genehmigungsfrei geführt werden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst erteilt Auskünfte bezüglich der Führung ausländischer akademischer Grade und Titel. Möglicherweise wird eine schriftliche Auskunft über die Führung des Grades und der maßgebenden Rechtsgrundlagen benötigt, zum Beispiel zur Vorlage bei Einwohnermelde- und Standesämtern, Berufskammern und Berufsverbänden.
Handlungsgrundlage
- § 22 Hessisches Hochschulgesetz (HHG), KMK-Beschluss vom 21.09.2001 in der Fassung vom 15.05.2008, Äquivalenzabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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