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Antrag auf Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS

D06000045 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 23 GlüStV) unterhalten. Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. (§8 GlüStV). Das heißt, Sie als Veranstalter haben es sicherzustellen, daß die Spielteilnehmer vor dem Spielen gegen die Sperrdatei in jedem Standort der Glücksspiele geprüft werden werden. Dafür in jedem Standort der Glücksspiele ist ein Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem (§ 23) muss vorhanden sein. Außerdem wird der Anschluss an das zentrale System für die Eintragung der Sperren (Selbst- und Fremdsperren) benötigt. Mit dem Online Formular können die Veranstalter von Glücksspielen, den Anschluss auf das System für jeden Standort beantragen.

Handlungsgrundlage


  • § 23 GlüStV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3