Antrag auf Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS
D06000045• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 23 GlüStV) unterhalten. Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. (§8 GlüStV). Das heißt, Sie als Veranstalter haben es sicherzustellen, daß die Spielteilnehmer vor dem Spielen gegen die Sperrdatei in jedem Standort der Glücksspiele geprüft werden werden. Dafür in jedem Standort der Glücksspiele ist ein Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem (§ 23) muss vorhanden sein. Außerdem wird der Anschluss an das zentrale System für die Eintragung der Sperren (Selbst- und Fremdsperren) benötigt. Mit dem Online Formular können die Veranstalter von Glücksspielen, den Anschluss auf das System für jeden Standort beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 23 GlüStV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3