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Antrag Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit - VVaG

D06000049 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Über dieses Formular können in erster Linie Dokumente an die zuständige Aufsichtsbehörde hochgeladen werden, um den Prozess zur Änderung von z.B. Satzung oder Geschäftsplan anzustoßen. Alle Beteiligten sind sich im Normalfall bekannt, eine besondere Vertraulichkeit der Unterlagen besteht nicht.

Handlungsgrundlage


  • Die rechtliche Grundlage für die Aufsicht und ggf. einzelne Maßnahmen ist in den Kapiteln 4 und 5 des 2. Teils des VAG sowie des 4. Kapitels des 6. Teils des VAG enthalten, soweit die Aufsicht gem. §321 Abs. 1 VAG auf die Landesbehörden übertragen wurde. Die Zuständigkeit des RP Darmstadt ergibt sich wiederum aus § 1 Abs. 2 des Hessischen Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetzes (HVAG) vom 15. November 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GVBl. S. 26).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Informationen und Dokumente rund um die Aufsicht über kleine VVaG

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3