Antrag Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit - VVaG
D06000049• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Über dieses Formular können in erster Linie Dokumente an die zuständige Aufsichtsbehörde hochgeladen werden, um den Prozess zur Änderung von z.B. Satzung oder Geschäftsplan anzustoßen. Alle Beteiligten sind sich im Normalfall bekannt, eine besondere Vertraulichkeit der Unterlagen besteht nicht.
Handlungsgrundlage
- Die rechtliche Grundlage für die Aufsicht und ggf. einzelne Maßnahmen ist in den Kapiteln 4 und 5 des 2. Teils des VAG sowie des 4. Kapitels des 6. Teils des VAG enthalten, soweit die Aufsicht gem. §321 Abs. 1 VAG auf die Landesbehörden übertragen wurde. Die Zuständigkeit des RP Darmstadt ergibt sich wiederum aus § 1 Abs. 2 des Hessischen Versicherungsaufsichts- und Kostenerstattungsgesetzes (HVAG) vom 15. November 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GVBl. S. 26).
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3