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RDS Antrag auf Nachforschungsgenehmigung

D06000050 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu ent-decken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Nachforschungen können durch Fachfirmen (Archäologiefirmen), Universitätsinstitute, ggf. Verei-ne/Vereinigungen und Forschungsinstitutionen mit dem Zweck einer professionellen Nachforschung (z.B. Ausgrabungen, Sondage, geophysikalische Prospektionen (Geomagnetik, Georadar) als auch durch private Personen, bzw. Bürgerinnen und Bürger, die Feldbegehungen, paläontologische Nachforschung oder Nachforschung in Gewässern mit Einsatz eines Bergemagneten durchführen werden.

Handlungsgrundlage


  • § 22 HDSchG; Kommentare zum Geset: Jan Nikolaus Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 4. überarb. Aufl. Stuttgart 2018

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Nachforschungsgenehmigung (bearbeiten)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3