RDS Antrag auf Nachforschungsgenehmigung
D06000050• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu ent-decken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Nachforschungen können durch Fachfirmen (Archäologiefirmen), Universitätsinstitute, ggf. Verei-ne/Vereinigungen und Forschungsinstitutionen mit dem Zweck einer professionellen Nachforschung (z.B. Ausgrabungen, Sondage, geophysikalische Prospektionen (Geomagnetik, Georadar) als auch durch private Personen, bzw. Bürgerinnen und Bürger, die Feldbegehungen, paläontologische Nachforschung oder Nachforschung in Gewässern mit Einsatz eines Bergemagneten durchführen werden.
Handlungsgrundlage
- § 22 HDSchG; Kommentare zum Geset: Jan Nikolaus Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 4. überarb. Aufl. Stuttgart 2018
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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