Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte
D06000064• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Hersteller von Medizinprodukten mit Sitz in Deutschland, die Medizinprodukte ausführen möchten, können einen Antrag für ein Zertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nach § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) stellen, welches im Sprachgebrauch als Freiverkaufszertifikat bezeichnet wird. Das Zertifikat bescheinigt, dass ein Medizinprodukt innerhalb der EU verkehrsfähig ist.
Handlungsgrundlage
- § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG); Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3