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Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte

D06000064 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Hersteller von Medizinprodukten mit Sitz in Deutschland, die Medizinprodukte ausführen möchten, können einen Antrag für ein Zertifikat über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nach § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) stellen, welches im Sprachgebrauch als Freiverkaufszertifikat bezeichnet wird. Das Zertifikat bescheinigt, dass ein Medizinprodukt innerhalb der EU verkehrsfähig ist.

Handlungsgrundlage


  • § 34 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG); Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Freiverkaufszertifikate für Medizinprodukte

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3