ApoG - Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
D06000073• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Betrieb einer öffentlichen Apotheke - Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke - Antrag auf Änderung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke
Handlungsgrundlage
- - § 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG) - § 2 Apothekengesetz (ApoG) - § 9 Abs. 1a Apothekengesetz (ApoG) - § 12a Apothekengesetz (ApoG) - § 13 Abs. 1, Abs. 1a Apothekengesetz (ApoG) - § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG) - § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu drei Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für bestimmte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3