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ApoG - Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

D06000073 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Betrieb einer öffentlichen Apotheke - Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke - Antrag auf Änderung einer Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke

Handlungsgrundlage


  • - § 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG) - § 2 Apothekengesetz (ApoG) - § 9 Abs. 1a Apothekengesetz (ApoG) - § 12a Apothekengesetz (ApoG) - § 13 Abs. 1, Abs. 1a Apothekengesetz (ApoG) - § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG) - § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betrieb einer öffentlichen Apotheke

Hilfetext

Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke beantragen

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu drei Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für bestimmte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3