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Antrag Erneuerung Werkstattkarte

D06000104 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die „Werkstattkarte“ ist eine Fahrtenschreiberkarte, die die Behörden eines Mitgliedsstaats benannten Mitarbeitern eines von diesem Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrtenschreiberherstellers, Einbaubetriebs, Fahrzeugherstellers oder einer von ihm zugelassenen Werkstatt ausstellen, den Karteninhaber ausweist und das Prüfen, Kalibrieren und Aktivieren von Fahrtenschreibern und/oder das Herunterladen der Daten von diesen ermöglicht. Sie besitzt eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr mit Tag der Personalisierung. Frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit der Karte kann der Antrag auf Erneuerung der Werkstattkarte gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der neuen Werkstattkarte beginnt mit dem Tag, der dem Tag des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen Karte folgt.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Absatz 6 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte (§ 7 (6) FPersV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3