Antrag Erneuerung Werkstattkarte
D06000104• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die „Werkstattkarte“ ist eine Fahrtenschreiberkarte, die die Behörden eines Mitgliedsstaats benannten Mitarbeitern eines von diesem Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrtenschreiberherstellers, Einbaubetriebs, Fahrzeugherstellers oder einer von ihm zugelassenen Werkstatt ausstellen, den Karteninhaber ausweist und das Prüfen, Kalibrieren und Aktivieren von Fahrtenschreibern und/oder das Herunterladen der Daten von diesen ermöglicht. Sie besitzt eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr mit Tag der Personalisierung. Frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit der Karte kann der Antrag auf Erneuerung der Werkstattkarte gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der neuen Werkstattkarte beginnt mit dem Tag, der dem Tag des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen Karte folgt.
Handlungsgrundlage
- § 7 Absatz 6 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3