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HBUG - Antrag auf Anerkennung als Träger von Bildungsveranstaltungen

D06000108 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Anerkennung als Träger von Bildungsveranstaltungen muss nach dem HBUG (Hessischen Gesetz für Bildungsurlaub) ein Antrag gestellt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 10ff. Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG), § 2 Durchführungsverordnung Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlGDV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung als Träger für die Durchführung von Bildungsurlaubsveranstaltungen nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3