HBUG - Antrag auf Anerkennung als Träger von Bildungsveranstaltungen
D06000108• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Anerkennung als Träger von Bildungsveranstaltungen muss nach dem HBUG (Hessischen Gesetz für Bildungsurlaub) ein Antrag gestellt werden.
Handlungsgrundlage
- § 10ff. Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG), § 2 Durchführungsverordnung Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlGDV)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung als Träger für die Durchführung von Bildungsurlaubsveranstaltungen nach dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3