Antrag auf Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
D06000118• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördern möchte, benötigt dafür eine behördliche Genehmigung. Zusammen mit diesem Antrag beantragt muss die Erfüllung eineiger Mindestvoraussetzungen nachgewiesen werden: Fachliche Eignung Persönliche Zuverlässigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Außerdem müssen die für den Einsatz als Mietwagen vorgesehenen Fahrzeuge bestimmte Kriterien erfüllen.
Handlungsgrundlage
- §§ 12 (1), (3), 49 PBefG
Formularangaben
Antrag auf Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3