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Antrag auf Genehmigung zum Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

D06000144 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt dafür eine behördliche Genehmigung. Zusammen mit diesem Antrag beantragt muss die Erfüllung einiger Mindestvoraussetzungen nachgewiesen werden: Fachliche Eignung Persönliche Zuverlässigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Außerdem müssen die für den Einsatz als Taxi vorgesehenen Fahrzeuge bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Taxameter, Alarmanlage).

Handlungsgrundlage


  • § 47 PBefG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung zum Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3