Antrag auf Genehmigung zum Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
D06000144• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt dafür eine behördliche Genehmigung. Zusammen mit diesem Antrag beantragt muss die Erfüllung einiger Mindestvoraussetzungen nachgewiesen werden: Fachliche Eignung Persönliche Zuverlässigkeit Finanzielle Leistungsfähigkeit Außerdem müssen die für den Einsatz als Taxi vorgesehenen Fahrzeuge bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Taxameter, Alarmanlage).
Handlungsgrundlage
- § 47 PBefG
Formularangaben
Antrag auf Genehmigung zum Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3