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Antrag auf Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Mietwagengenehmigung

D06000145 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sollen Rechte und Pflichten aus einer Mitwagengenehmigung auf eine andere Person übertragen werden, so muss dies gem. § 2 (2) Nr. 2 PBefG bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Grundsätzlich müssen die andere Person und die von ihm eingesetzten Fahrzeuge die gleichen Bedingungen erfüllen wie bei einem (neuen) Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen.

Handlungsgrundlage


  • § 2 (2) Nr. 2 PBefG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Mietwagengenehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3