Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
D06000153• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Abs. 3 Nr. 2a, 2b, 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 15 Abs. 2 ArbZG
Formularangaben
Technische Beschreibung
An Sonn- und Feiertagen gilt in Deutschland ein Beschäftigungsverbot, von dem entsprechende Sonderreglungen zur Arbeitszeit jedoch mit besonderer Genehmigung nach Antragstellung Ausnahmen gemacht werden dürfen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3