HVBG Grundstücksvermessung
D06000162• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und / oder die Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so festgestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht (abgemarkt) werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 13 und 14 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3